Schulbuchliste und -ausleihe

Die aktuelle Schulbuchliste für das Schuljahr 2020-2021 kann nun abgerufen werden:

Schulbuchliste

Sobald die Schülerinnen und Schüler wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten diese über die Klassenleitung den personalisierten Freischaltcode sowie weitere Informationen zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bildung den Bestellzeitraum für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2020/2021 verlängert. Die Bestellung können Sie in diesem Jahr in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis 1. Juli 2020 im Elternportal tätigen. Bitte beachten sie dazu auch den Hinweis des Ministeriums: „Sofern Sie die Bestellung nicht im vorgenannten Zeitraum abschließen, müssen Sie alle Lernmittel, die Ihr Kind im Schuljahr 2020/2021 im Unterricht benötigt, selbst kaufen!“

Die Schulbuchrücknahme im Rahmen der Lernmittelfreiheit ist für Montag, den 29. Juni 2020, geplant. Wir werden dazu einen speziellen Zeitplan erstellen und die Rücknahme bis in den Nachmittag hinein strecken, um lange Warteschlangen und Gruppenbildung zu vermeiden. Die Rücknahme wird entweder auf dem Schulhof oder in R-523 stattfinden, weil wir dort eine „Einbahnstraßenregelung“ implementieren können.

Berufsorientierung: Onlineangebote regionaler Hochschulen

Als Schule möchten wir stets die persönliche Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler – auch mit Perspektive auf eine fundierte Berufs- und Studienorientierung – begleiten.

Für Terminvereinbarungen mit dem für unsere Schule zuständigen Berufsberater Herrn Dr. Gumny steht Herr Pfortner zur Verfügung.

Universitäten und Betriebe können aktuell keinen „Tag der offenen Tür“ oder Betriebserkundungen anbieten, entwickeln dafür aber gute Onlineangebote, um dennoch Studien- und Ausbildungsangebote zu publizieren. Folgende Informationen sind uns bekannt:

Außerdem empfehlenswert: Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit für allgemeine Informationen sowie https://planet-beruf.de zur Erkundung von Berufsfeldern mit Informationen zur Bewerbung, Berufen u.v.m.

Zurück in die Schule …

Mit Schreiben vom 06.05.2020 wurde den Gymnasien in Rheinland-Pfalz vom Bildungsministerium mitgeteilt, dass die Schulen weiter zu öffnen sind: „Der bereits eingeführte Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 […] soll bis Schuljahresende fortgeführt werden. Ab dem 25. Mai 2020 sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6, ab dem 8. Juni 2020 die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7, 8 und 9 in den Präsenzunterricht zurückkehren. […] Ebenso gilt auch der Hygieneplan in der Fassung vom 05.05.2020. Auch die Notbetreuung wird weiterhin fortgeführt.“

Innerhalb der Schulleitung haben wir uns in den vergangenen Wochen sehr viele Gedanken gemacht, wie wir diese Vorgaben unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen und Hygienerichtlinien an unserer Schule umsetzen können. Die Rahmenbedingungen werden also einerseits vom Hygieneplan vorgegeben, andererseits sind die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und das Platzangebot auf dem Schulhof zu berücksichtigen. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe müssen wir zusätzliche Aufenthaltsräume ausweisen, wo sie in Freistunden ihre Arbeitsaufträge erledigen und ihre Mittagspause verbringen können. Zudem stehen aus gesundheitlichen Gründen nicht alle Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung.

Da die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten unbedingt an erster Stelle stehen muss, haben wir für unsere Schule zunächst eine vorsichtige Regelung getroffen, bei der die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Klassenstufen an einzelnen Tagen zur Schule kommen, und zwar 14-tägig jeweils die Hälfte einer Klasse. Die Einteilung in A- und B-Gruppe erfolgt alphabetisch und wird den Kindern über die Klassenleitung mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass es sich bei der Woche vom 25.05. bzw. vom 08.06. jeweils um eine B-Woche handelt.

Wir unterrichten im Präsenzunterricht – je nach Einsetzbarkeit der Lehrkräfte – vornehmlich die Hauptfächer und ergänzen diese durch einzelne Stunden in den Nebenfächern. Auf diese Weise können wir an den angegebenen Unterrichtstagen den gesamten Vormittag abdecken, so dass weder Freistunden noch Wartezeiten wegen der Busverbindung entstehen. Für die Schülerinnen und Schüler zu Hause und in den nicht vor Ort unterrichteten Fächern findet weiterhin Fernunterricht mit Arbeitsaufträgen statt. Zur Notengebung verweisen wir auf unseren Beitrag Noten, Zeugnisse und Versetzung.

Schulöffnung ab 25. Mai 2020

TagKlassenstufen
Montag5 und 10 bis 12
Dienstag6 und 10 bis 12
Mittwoch5 und 10 bis 12
Donnerstag6 und 10 bis 12
Freitag5 und 10 bis 12

Schulöffnung ab 08. Juni 2020

TagKlassenstufen
Montag5 und 8 und 10 bis 12
Dienstag6 und 9 und 10 bis 12
Mittwoch5 und 7 und 10 bis 12
Donnerstag6 und 8 und 10 bis 12
Freitag7 und 9 und 10 bis 12

Für die neu hinzukommenden Klassenstufen ist jeweils am ersten Schultag eine Klassenleiterstunde vorgesehen, um die Regeln und Hinweise des schulinternen Hygieneplans zu besprechen und einzuüben. Wegen der zunehmend größeren Anzahl an Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist die gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die Abstandsregeln unbedingt einzuhalten und zumindest in den Pausen die Atemschutzmasken zu tragen sind.

Die Notbetreuung steht auf Anfrage weiterhin zur Verfügung, allerdings wird es bis auf Weiteres kein Ganztagsangebot geben, da noch kein Mittagessen angeboten werden kann.

Die Schulbuchrücknahme im Rahmen der Lernmittelfreiheit ist für Montag, den 29. Juni, geplant. Wir werden dazu einen speziellen Zeitplan erstellen und die Rücknahme bis in den Nachmittag hinein strecken, um lange Warteschlangen und Gruppenbildung zu vermeiden. Die Rücknahme wird entweder auf dem Schulhof oder in R-523 stattfinden, weil wir dort eine „Einbahnstraßenregelung“ implementieren können.

Wir freuen uns darauf, alle unsere Schülerinnen und Schüler bald wiederzusehen.

Andreas Schreiner

Noten, Zeugnisse und Versetzung

In der Endphase des Schuljahres, in der wir uns nun befinden, gewinnen natürlich Noten und Zeugnisse für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eine besondere Bedeutung. Wir informieren hier über die derzeit (Stand: 01.05.2020) gültigen Vorgaben des Bildungsministeriums (BM), weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass einige Aspekte noch nicht abschließend geklärt sind.

Wir werden uns bemühen, bei der Notengebung die besonderen Bedingungen in diesem Schuljahr zu berücksichtigen und den Schülerinnen und Schülern dadurch keine Nachteile entstehen zu lassen. Wir bitten aber mehr denn je darum, bei Lernschwierigkeiten und Problemen das Gespräch mit den Fachlehrkräften und der Klassen- oder Stufenleitung zu suchen, ggfs. auch ein Beratungsgespräch ihm Rahmen der Berufs- und Studienorientierung zu vereinbaren, um gemeinsam den für die Kinder und Jugendlichen besten Weg in ihrer Schullaufbahn zu finden.

 

MSS 11 und MSS 12

Grundsätzlich gilt, dass alle Halbjahresnoten in der MSS auf der Grundlage der im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen zu bilden sind. Eine Doppelzählung etwa der Noten des ersten Halbjahres ist nicht zulässig. Deshalb können die im Fernunterricht erarbeiteten Inhalte die Grundlage für zukünftige Leistungsnachweise bilden, beispielsweise HÜs.

Der Kursarbeitsplan wurde bereits angepasst und veröffentlicht. Da möglichst alle Kursarbeiten noch bis zum Ende des Schuljahres geschrieben werden sollen, ist damit natürlich eine hohe Arbeitsbelastung verbunden. Das BM hat aber ausnahmsweise zugelassen, dass in den Leistungskursen nur eine Kursarbeit geschrieben wird. Wir werden von dieser Regelung an unserer Schule Gebrauch machen, so dass die zweite Kursarbeit in allen Leistungskursen entfällt. Zusätzlich müssen jeweils mindestens zwei andere Leistungsnachweise erbracht werden. Die Gewichtung in der Gesamtnote beträgt dann wie üblich 1:1.

Alle Grundkursarbeiten werden nach Plan geschrieben. Damit auch im Grundkurs Sport eine Note erteilt werden kann, die für die Abitur-Qualifikation unbedingt erforderlich ist, muss laut Vorgaben des BM ab sofort ein theoretischer Sport-Unterricht erteilt werden. Praktischer Sport-Unterricht ist aufgrund der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften derzeit nicht möglich.

Update 2020-05-08: Nach Auskunft des BM erfolgt die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 am Ende der MSS 11 nach den üblichen Versetzungsregeln, d. h., bereits eine mangelhafte Note im Leistungsfachbereich, die nicht ausgeglichen werden kann, führt zur Nicht-Zulassung. Im Übrigen verweisen wir auf die detaillierten Angaben in der  Informationsbroschüre zur MSS.

 

Klassenstufe 10

Die Zeugnisnoten für das Jahreszeugnis werden gemäß § 61 Abs. 6 ÜSchO aufgrund der Leistungen im ersten Schulhalbjahr und der (wenigen bis keinen) Leistungen im zweiten Schulhalbjahr festgelegt, wobei allerdings das zweite Schulhalbjahr abweichend von dieser Bestimmung nicht stärker berücksichtigt wird. Im Extremfall sind die Noten des Halbjahreszeugnisses die Noten des Jahreszeugnisses. Falls ein Fach nur epochal im zweiten Halbjahr unterrichtet wurde und die Leistungsnachweise nicht ausreichen, um eine Zeugnisnote zu bilden, wird dieses Fach nicht bewertet.

Die nach der Verwaltungsvorschrift vorgegebene Anzahl von Klassenarbeiten muss ausnahmsweise nicht erbracht werden. Wir machen von dieser Regelung an unserer Schule Gebrauch, so dass im zweiten Schulhalbjahr in den Hauptfächern nur eine Klassenarbeit geschrieben wird.

Der qualifizierte Sekundarabschluss I wird auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis nach den Regelungen in den §§ 74 und 75 ÜSchO erteilt. Ist ein Abschluss nach den Leistungen des ersten Schulhalbjahres und den wenigen im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen gefährdet, werden die Klassenleitungen auf die Eltern zukommen und ein Beratungsgespräch führen. Ggfs. bieten wir den betroffenen Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 ÜSchO die Möglichkeit weiterer Leistungsnachweise an, um die Zeugnisnoten zu verbessern und den Schulabschluss zu erreichen.

Update 2020-05-11: Bei Nicht-Erfüllung der Versetzungskriterien kann eine „Versetzung in besonderen Fällen“ gemäß § 71 ÜSchO erfolgen. Allerdings wird dadurch nicht automatisch der qualifizierte Sekundarabschluss I erreicht. Dieser wird in diesem Fall erst nach erfolgreichem Durchlaufen der Klassenstufe 11 mit der Zulassung zur Klassenstufe 12 zuerkannt.

 

Klassenstufen 5 bis 9

Da auf absehbare Zeit noch kein Präsenzunterricht stattfindet, können derzeit keine Leistungsnachweise erbracht werden. Es gelten jedoch prinzipiell die im ersten Abschnitt unter „Klassenstufe 10“ beschriebenen Vorgaben. Die Kolleginnen und Kollegen werden die Jahresnote unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und mit viel pädagogischem Geschick festsetzen.

Die Versetzungsentscheidungen werden dann auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt eine „Versetzung in besonderen Fällen“ gemäß § 71 ÜSchO. Wir werden dann jedoch auf die Eltern zukommen, um mit ihnen ein individuelles Beratungsgespräch über die weitere Schullaufbahn des Kindes zu führen. Ggfs. kann eine Wiederholung der Klassenstufe oder ein Schulartwechsel die sinnvollere Alternative sein.

Endlich wieder Schule! 😃

Elternschreiben der Bildungsministerin vom 30.04.2020

Ab Montag, dem 04. Mai 2020, dürfen laut Beschluss der Landesregierung (vgl. dazu auch das oben verlinkte Elternschreiben) zumindest die Klassenstufen 10 bis 12 an unserer Schule wieder den Präsenzunterricht genießen. Schulleitung und Kollegium freuen sich sehr darauf, wenigstens einen Teil der Schülerinnen und Schüler wiederzusehen, und hoffen ebenso sehr, dass die Freude auf Gegenseitigkeit beruhen wird.

Leider wird ein großer Teil der Kinder und Jugendlichen auch weiterhin mit dem Fernunterricht vorlieb nehmen müssen. Auch wenn wir dabei nicht allen Wünschen und Interessen entsprechen können, so möchten wir doch betonen, dass wir uns trotz der oft noch ungenügenden Rahmenbedingungen der Digitalisierung gemeinsam auf einem guten Weg befinden.

Für alle Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ist natürlich in dieser Phase des Schuljahres die Frage nach der Bewertung von Leistungen sowie der Handhabung von Zeugnisnoten und Versetzung besonders wichtig. Wir haben alle aktuellen Informationen dazu auf einer anderen Seite zusammengefasst:

Hinweise zur Notengebung und Versetzung

Damit der Neustart unter den gegenwärtigen Bedingungen gut gelingen kann, haben wir in den vergangenen Wochen gemeinsam mit der Schüler- und Elternschaft sowie dem Personalrat an einem schulspezifischen Sicherheits- und Hygienekonzept gearbeitet. Wir mussten dabei einerseits die Vorgaben des Landes und des Schulträgers beachten, andererseits die besonderen räumlichen Gegebenheiten an unserer Schule berücksichtigen.

Um die Gruppengrößen in einem angemessenen Rahmen zu halten, werden die Klassen 10abde sowie größere MSS-Kurse alphabetisch in zwei Hälften geteilt, eine A- und eine B-Gruppe, die in 14-tägigem Wechsel in der Schule unterrichtet werden. In der jeweils anderen Woche werden weiterhin Aufgaben und Übungen im Fernunterricht bearbeitet. Kleinere Kurse bleiben ungeteilt und haben in diesem Fall jede Woche Präsenzunterricht.

Es ließ sich dabei leider nicht vermeiden, dass bei den Schülerinnen und Schülern der MSS die Unterrichtsstunden teilweise sehr verstreut liegen und ggfs. Freistunden entstehen. Dies mag im Einzelfall, insbesondere bei schlechter Busanbindung, unbefriedigend sein, war aber unter den derzeitigen Bedingungen nicht anders lösbar. Es werden deshalb besondere Arbeits- und Aufenthaltsräume ausgewiesen, in denen man Arbeitsaufträge aus dem Fernunterricht und Hausaufgaben erledigen oder einfach entspannen kann.

Unsere Räume, insbesondere im Altbau, sind im Allgemeinen recht groß, so dass dort unter Beachtung der Abstandsregel mindestens 15 Schülerinnen und Schüler untergebracht werden können. Auch auf den Fluren kann der gegenseitige Abstand von 1,50 m meist problemlos eingehalten werden; dort, wo dies nicht der Fall ist, gelten spezielle Regelungen bzw. es ist dann gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.

Zur Desinfektion stehen in allen Räumen Flächendesinfektionsmittel zur Verfügung. In den meisten Räumen gibt es die Möglichkeit zum Händewaschen, und es wurden Desinfektionsmittelspender aufgestellt bzw. aufgehängt. Alle Türen werden – soweit dies möglich ist – geöffnet sein, damit das Anfassen der Griffe nicht notwendig ist.

Das Tragen einer Gesichtsmaske ist im Unterricht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sollten sich Mitmenschen jedoch verunsichert fühlen, gebietet es der gegenseitige Respekt, ggfs. die Gesichtsmaske aufzusetzen. Individuelle Regelungen können im jeweiligen Kurs mit der Fachlehrkraft vereinbart werden. Zur Versorgung der Jugendlichen mit Gesichtsmasken sind grundsätzlich die Eltern verpflichtet. Wir werden zusätzlich in den ersten Tagen jede Schülerin und jeden Schüler mit der von der Ministerin versprochenen Gesichtsmaske ausstatten.

Die Verhaltensregeln für unsere Schülerinnen und Schüler haben wir in dem folgenden Dokument zusammengefasst und bitten in unser aller Interesse um strikte Beachtung! Eine Belehrung darüber wird zusätzlich durch die Klassenleitungen und die Fachlehrerinnen und  -lehrer erfolgen.

Hinweise für Schülerinnen und Schüler (Update: 2020-05-04)

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es auch bei Beachtung aller vorgeschriebenen Maßnahmen keine 100%-ige Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Virus geben kann. Wir können und sollten uns alle um die notwendige Hygiene bemühen, aber niemand kann eine Garantie abgeben. Wir weisen deshalb noch einmal explizit darauf hin, dass Schülerinnen und Schülern, die an schweren Krankheiten leiden oder in deren Haushalt Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben, seitens der ADD empfohlen wird, zu Hause zu bleiben. Einen entsprechenden Wunsch werden wir natürlich respektieren, bitten jedoch um rechtzeitige Information bei Inanspruchnahme dieser Regelung. Schülerinnen und Schüler, die Symptome zeigen, müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben und dürfen die Schule nicht betreten!

 

Wir alle freuen uns auf ein Wiedersehen, aber wir hätten uns für die Wiederaufnahme des Unterrichts sicher günstigere Bedingungen gewünscht. Mehr denn je gilt in der heutigen Zeit der oft zitierte Ausspruch: „Non scholae, sed vitae discimus.“ Nicht für die Schule – ja nicht einmal unbedingt in der Schule – lernen wir, sondern für das Leben im eigentlichen Wortsinne, nämlich gegenseitigen Respekt zu üben und Verantwortung für die Mitmenschen zu übernehmen.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen guten Schulstart in der nächsten Woche.

Andreas Schreiner

 

Vorläufige Informationen zur stufenweisen Schulöffnung

Gestern Abend erhielten die Schulen von der ADD Trier erste „Informationen zur stufenweisen Schulöffnung“ nach den Osterferien. Eine Elterninformation dazu findet sich hier:

Elterninformation zur stufenweisen Schulöffnung 16042020

Darüberhinaus wird man den Schulen in den kommenden Tagen weitere Informationen und Handreichungen zur Umsetzung der stufenweisen Öffnung zukommen lassen. Über die konkrete Ausgestaltung des Unterrichts ab Mai werden wir wie üblich an dieser Stelle informieren, sobald uns nähere Informationen vorliegen.

Die Eckpunkte für unsere Schule lassen sich vorläufig wie folgt zusammenfassen:

Der Präsenzunterricht wird ab 04.05. teilweise wieder aufgenommen, und zwar für die Klassenstufen 10, 11 und 12. Der Unterricht soll möglichst nach regulärem Stundenplan erfolgen, jedoch unter Berücksichtigung der geltenden Hygienemaßnahmen. Als Richtgröße für Lerngruppen in durchschnittlichen Räumen wird eine Zahl von 15 Schülerinnen und Schülern genannt. Da die Klassen und teilweise auch die Kurse dazu geteilt werden müssen, wird ein wöchentlicher Wechsel der beiden Gruppen zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht vorgeschlagen.

Der Fernunterricht wird also in der bisherigen Form ab der kommenden Woche fortgesetzt. Er wird zudem über den 04.05. hinaus erforderlich sein, und zwar mindestens für die Klassenstufen 5 bis 9 und ggfs. zusätzlich bei geteilten Lerngruppen (siehe oben). Wir werden wohl in diesem Schuljahr nicht mehr zum regulären System zurückkehren können.

Für die MSS wurde auf der Basis der letzten verfügbaren ADD-Informationen von Anfang April bereits ein alternativer Kursarbeitsplan ausgearbeitet, den wir zu Beginn der nächsten Woche veröffentlichen werden. Grundlage für die Kursarbeiten werden die Inhalte sein, die bis dahin im Fernunterricht bereits erarbeitet wurden oder noch werden. Der neue Plan steht gleichwohl unter dem Vorbehalt geänderter Vorgaben aus Mainz.

Schülerinnen und Schüler, die an schweren Krankheiten leiden oder in deren Haushalt Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben, wird seitens der ADD empfohlen, zu Hause zu bleiben. Einen entsprechenden Wunsch werden wir natürlich respektieren, bitten jedoch um rechtzeitige Information bei Inanspruchnahme dieser Regelung.

Wir werden uns weiterhin mit aller Kraft bemühen, unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu unterrichten und dieses Schuljahr – auch unter den gegebenen schwierigen Bedingungen – zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Andreas Schreiner

Notengebung, Zeugnisse und Versetzung

Am vergangenen Freitag-Nachmittag hat das Bildungsministerium des Landes Rheinland-Pfalz ein Schreiben an die Schulen verschickt mit dem Thema „Schulrechtliche Fragestellungen zu Schulabschlüssen, Zeugnissen, Versetzungen und zur gymnasialen Oberstufe im Zuge der Schulschließungen“. Wie man den Medien bereits entnehmen konnte, werden darin zwei Szenarien entwickelt, je nachdem, wann die Schulen wieder geöffnet werden.

Obwohl wir derzeit noch nicht wissen, ob der Präsenzunterricht in den Schulen bereits unmittelbar nach den Osterferien wieder aufgenommen wird, so möchten wir doch vorerst den 04.05.2020 als Stichtag für die Wiedereröffnung anvisieren. Genauere Informationen dazu gibt es voraussichtlich nach Ostern.

Der Tenor des oben genannten Schreibens lautet, dass grundsätzlich ein Zeugnis zu erstellen ist mit einer Jahresnote, die aus den Leistungen beider Schulhalbjahre gebildet wird (Sekundarstufe I), bzw. einer Halbjahresnote, die ausschließlich auf den Leistungen des zweiten Halbjahres beruhen darf (Sekundarstufe II). Die Entscheidung über die Versetzung erfolgt auf der Grundlage der Jahresnote.

Dies bedeutet, dass wir nach Wiederöffnung der Schule auf jeden Fall von den Schülerinnen und Schülern Leistungsnachweise fordern müssen. Dies gilt umso mehr, als wir – nach den Aussagen der Bildungsministerin von letzter Woche – die derzeit im Fernunterricht erbrachten Leistungen nicht bewerten dürfen. An diese Vorgabe sind wir natürlich gebunden. Allerdings – darauf weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich hin – kann und muss der erarbeitete Stoff Grundlage für Leistungsüberprüfungen in der verbleibenden Zeit des Schuljahres sein, insbesondere in der MSS.

Um den Lernstress für die Schülerinnen und Schüler in der verbleibenden kurzen Präsenzzeit nicht ausufern zu lassen, werden wir in den Hauptfächern der Sekundarstufe I jeweils auf eine Klassenarbeit verzichten, d. h., wenn im zweiten Halbjahr bereits eine solche geschrieben wurde, entfällt die Notwendigkeit, eine weitere vorzubereiten. Schriftliche Überprüfungen, das sind die sog. 10-Stunden-Tests, werden gar nicht angesetzt. Die Kursarbeiten in der MSS müssen nach derzeitigem Stand jedoch alle erbracht werden.

Wir werden uns bemühen, allen Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu geben, ihre bisher erbrachten Leistungen noch zu verbessern, und gleichzeitig versuchen, darauf zu achten, sie nicht durch zu viele Leistungsnachweise zu überfordern. Gleichwohl wird die Zeit bis zu den Sommerferien für uns alle sehr anstrengend werden.

Bei der Festsetzung der Jahresnote und der Gewichtung der Schulhalbjahre werden wir unter den gegebenen Umständen unseren pädagogischen Freiraum weitgehend nutzen. In besonders schwierigen Fällen und bei drohender Versetzungsgefährdung – die „Blauen Briefe“ sollen laut Ministerium spätestens bis zum 05.06. versandt werden – werden die Klassenleitungen ggfs. Beratungsgespräche anbieten, um eine sinnvolle und verantwortliche Schullaufbahnentscheidung zu ermöglichen.

Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf den Fall, dass die Schulen spätestens am 04.05. wieder geöffnet werden. Sollte die Schulschließung darüberhinaus andauern, werden wir zu gegebener Zeit über die geänderte Verfahrensweise informieren.

Wir wünschen Ihnen allen erholsame Osterferien

Andreas Schreiner

1 12 13 14 15 16 29