Schulbuchliste und -ausleihe

Die aktuelle Schulbuchliste für das Schuljahr 2020-2021 kann nun abgerufen werden:

Schulbuchliste

Sobald die Schülerinnen und Schüler wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten diese über die Klassenleitung den personalisierten Freischaltcode sowie weitere Informationen zur Schulbuchausleihe gegen Gebühr. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat das Ministerium für Bildung den Bestellzeitraum für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe gegen Gebühr im Schuljahr 2020/2021 verlängert. Die Bestellung können Sie in diesem Jahr in der Zeit vom 25. Mai 2020 bis 1. Juli 2020 im Elternportal tätigen. Bitte beachten sie dazu auch den Hinweis des Ministeriums: “Sofern Sie die Bestellung nicht im vorgenannten Zeitraum abschließen, müssen Sie alle Lernmittel, die Ihr Kind im Schuljahr 2020/2021 im Unterricht benötigt, selbst kaufen!”

Die Schulbuchrücknahme im Rahmen der Lernmittelfreiheit ist für Montag, den 29. Juni 2020, geplant. Wir werden dazu einen speziellen Zeitplan erstellen und die Rücknahme bis in den Nachmittag hinein strecken, um lange Warteschlangen und Gruppenbildung zu vermeiden. Die Rücknahme wird entweder auf dem Schulhof oder in R-523 stattfinden, weil wir dort eine “Einbahnstraßenregelung” implementieren können.

Berufsorientierung: Onlineangebote regionaler Hochschulen

Als Schule möchten wir stets die persönliche Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler – auch mit Perspektive auf eine fundierte Berufs- und Studienorientierung – begleiten.

Für Terminvereinbarungen mit dem für unsere Schule zuständigen Berufsberater Herrn Dr. Gumny steht Herr Pfortner zur Verfügung.

Universitäten und Betriebe können aktuell keinen „Tag der offenen Tür“ oder Betriebserkundungen anbieten, entwickeln dafür aber gute Onlineangebote, um dennoch Studien- und Ausbildungsangebote zu publizieren. Folgende Informationen sind uns bekannt:

Außerdem empfehlenswert: Die Webseite der Bundesagentur für Arbeit für allgemeine Informationen sowie https://planet-beruf.de zur Erkundung von Berufsfeldern mit Informationen zur Bewerbung, Berufen u.v.m.

Zurück in die Schule …

Mit Schreiben vom 06.05.2020 wurde den Gymnasien in Rheinland-Pfalz vom Bildungsministerium mitgeteilt, dass die Schulen weiter zu öffnen sind: “Der bereits eingeführte Präsenzunterricht für die Schülerinnen und Schüler der Klassen- bzw. Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 […] soll bis Schuljahresende fortgeführt werden. Ab dem 25. Mai 2020 sollen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6, ab dem 8. Juni 2020 die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7, 8 und 9 in den Präsenzunterricht zurückkehren. […] Ebenso gilt auch der Hygieneplan in der Fassung vom 05.05.2020. Auch die Notbetreuung wird weiterhin fortgeführt.”

Innerhalb der Schulleitung haben wir uns in den vergangenen Wochen sehr viele Gedanken gemacht, wie wir diese Vorgaben unter Beachtung aller Sicherheitsmaßnahmen und Hygienerichtlinien an unserer Schule umsetzen können. Die Rahmenbedingungen werden also einerseits vom Hygieneplan vorgegeben, andererseits sind die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und das Platzangebot auf dem Schulhof zu berücksichtigen. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe müssen wir zusätzliche Aufenthaltsräume ausweisen, wo sie in Freistunden ihre Arbeitsaufträge erledigen und ihre Mittagspause verbringen können. Zudem stehen aus gesundheitlichen Gründen nicht alle Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung.

Da die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten unbedingt an erster Stelle stehen muss, haben wir für unsere Schule zunächst eine vorsichtige Regelung getroffen, bei der die Schülerinnen und Schüler der verschiedenen Klassenstufen an einzelnen Tagen zur Schule kommen, und zwar 14-tägig jeweils die Hälfte einer Klasse. Die Einteilung in A- und B-Gruppe erfolgt alphabetisch und wird den Kindern über die Klassenleitung mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass es sich bei der Woche vom 25.05. bzw. vom 08.06. jeweils um eine B-Woche handelt.

Wir unterrichten im Präsenzunterricht – je nach Einsetzbarkeit der Lehrkräfte – vornehmlich die Hauptfächer und ergänzen diese durch einzelne Stunden in den Nebenfächern. Auf diese Weise können wir an den angegebenen Unterrichtstagen den gesamten Vormittag abdecken, so dass weder Freistunden noch Wartezeiten wegen der Busverbindung entstehen. Für die Schülerinnen und Schüler zu Hause und in den nicht vor Ort unterrichteten Fächern findet weiterhin Fernunterricht mit Arbeitsaufträgen statt. Zur Notengebung verweisen wir auf unseren Beitrag Noten, Zeugnisse und Versetzung.

Schulöffnung ab 25. Mai 2020

TagKlassenstufen
Montag5 und 10 bis 12
Dienstag6 und 10 bis 12
Mittwoch5 und 10 bis 12
Donnerstag6 und 10 bis 12
Freitag5 und 10 bis 12

Schulöffnung ab 08. Juni 2020

TagKlassenstufen
Montag5 und 8 und 10 bis 12
Dienstag6 und 9 und 10 bis 12
Mittwoch5 und 7 und 10 bis 12
Donnerstag6 und 8 und 10 bis 12
Freitag7 und 9 und 10 bis 12

Für die neu hinzukommenden Klassenstufen ist jeweils am ersten Schultag eine Klassenleiterstunde vorgesehen, um die Regeln und Hinweise des schulinternen Hygieneplans zu besprechen und einzuüben. Wegen der zunehmend größeren Anzahl an Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände und im Schulhaus ist die gegenseitige Rücksichtnahme unerlässlich. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die Abstandsregeln unbedingt einzuhalten und zumindest in den Pausen die Atemschutzmasken zu tragen sind.

Die Notbetreuung steht auf Anfrage weiterhin zur Verfügung, allerdings wird es bis auf Weiteres kein Ganztagsangebot geben, da noch kein Mittagessen angeboten werden kann.

Die Schulbuchrücknahme im Rahmen der Lernmittelfreiheit ist für Montag, den 29. Juni, geplant. Wir werden dazu einen speziellen Zeitplan erstellen und die Rücknahme bis in den Nachmittag hinein strecken, um lange Warteschlangen und Gruppenbildung zu vermeiden. Die Rücknahme wird entweder auf dem Schulhof oder in R-523 stattfinden, weil wir dort eine “Einbahnstraßenregelung” implementieren können.

Wir freuen uns darauf, alle unsere Schülerinnen und Schüler bald wiederzusehen.

Andreas Schreiner

Noten, Zeugnisse und Versetzung

In der Endphase des Schuljahres, in der wir uns nun befinden, gewinnen natürlich Noten und Zeugnisse für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eine besondere Bedeutung. Wir informieren hier über die derzeit (Stand: 01.05.2020) gültigen Vorgaben des Bildungsministeriums (BM), weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass einige Aspekte noch nicht abschließend geklärt sind.

Wir werden uns bemühen, bei der Notengebung die besonderen Bedingungen in diesem Schuljahr zu berücksichtigen und den Schülerinnen und Schülern dadurch keine Nachteile entstehen zu lassen. Wir bitten aber mehr denn je darum, bei Lernschwierigkeiten und Problemen das Gespräch mit den Fachlehrkräften und der Klassen- oder Stufenleitung zu suchen, ggfs. auch ein Beratungsgespräch ihm Rahmen der Berufs- und Studienorientierung zu vereinbaren, um gemeinsam den für die Kinder und Jugendlichen besten Weg in ihrer Schullaufbahn zu finden.

 

MSS 11 und MSS 12

Grundsätzlich gilt, dass alle Halbjahresnoten in der MSS auf der Grundlage der im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen zu bilden sind. Eine Doppelzählung etwa der Noten des ersten Halbjahres ist nicht zulässig. Deshalb können die im Fernunterricht erarbeiteten Inhalte die Grundlage für zukünftige Leistungsnachweise bilden, beispielsweise HÜs.

Der Kursarbeitsplan wurde bereits angepasst und veröffentlicht. Da möglichst alle Kursarbeiten noch bis zum Ende des Schuljahres geschrieben werden sollen, ist damit natürlich eine hohe Arbeitsbelastung verbunden. Das BM hat aber ausnahmsweise zugelassen, dass in den Leistungskursen nur eine Kursarbeit geschrieben wird. Wir werden von dieser Regelung an unserer Schule Gebrauch machen, so dass die zweite Kursarbeit in allen Leistungskursen entfällt. Zusätzlich müssen jeweils mindestens zwei andere Leistungsnachweise erbracht werden. Die Gewichtung in der Gesamtnote beträgt dann wie üblich 1:1.

Alle Grundkursarbeiten werden nach Plan geschrieben. Damit auch im Grundkurs Sport eine Note erteilt werden kann, die für die Abitur-Qualifikation unbedingt erforderlich ist, muss laut Vorgaben des BM ab sofort ein theoretischer Sport-Unterricht erteilt werden. Praktischer Sport-Unterricht ist aufgrund der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften derzeit nicht möglich.

Update 2020-05-08: Nach Auskunft des BM erfolgt die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 am Ende der MSS 11 nach den üblichen Versetzungsregeln, d. h., bereits eine mangelhafte Note im Leistungsfachbereich, die nicht ausgeglichen werden kann, führt zur Nicht-Zulassung. Im Übrigen verweisen wir auf die detaillierten Angaben in der  Informationsbroschüre zur MSS.

 

Klassenstufe 10

Die Zeugnisnoten für das Jahreszeugnis werden gemäß § 61 Abs. 6 ÜSchO aufgrund der Leistungen im ersten Schulhalbjahr und der (wenigen bis keinen) Leistungen im zweiten Schulhalbjahr festgelegt, wobei allerdings das zweite Schulhalbjahr abweichend von dieser Bestimmung nicht stärker berücksichtigt wird. Im Extremfall sind die Noten des Halbjahreszeugnisses die Noten des Jahreszeugnisses. Falls ein Fach nur epochal im zweiten Halbjahr unterrichtet wurde und die Leistungsnachweise nicht ausreichen, um eine Zeugnisnote zu bilden, wird dieses Fach nicht bewertet.

Die nach der Verwaltungsvorschrift vorgegebene Anzahl von Klassenarbeiten muss ausnahmsweise nicht erbracht werden. Wir machen von dieser Regelung an unserer Schule Gebrauch, so dass im zweiten Schulhalbjahr in den Hauptfächern nur eine Klassenarbeit geschrieben wird.

Der qualifizierte Sekundarabschluss I wird auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis nach den Regelungen in den §§ 74 und 75 ÜSchO erteilt. Ist ein Abschluss nach den Leistungen des ersten Schulhalbjahres und den wenigen im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen gefährdet, werden die Klassenleitungen auf die Eltern zukommen und ein Beratungsgespräch führen. Ggfs. bieten wir den betroffenen Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 ÜSchO die Möglichkeit weiterer Leistungsnachweise an, um die Zeugnisnoten zu verbessern und den Schulabschluss zu erreichen.

Update 2020-05-11: Bei Nicht-Erfüllung der Versetzungskriterien kann eine „Versetzung in besonderen Fällen“ gemäß § 71 ÜSchO erfolgen. Allerdings wird dadurch nicht automatisch der qualifizierte Sekundarabschluss I erreicht. Dieser wird in diesem Fall erst nach erfolgreichem Durchlaufen der Klassenstufe 11 mit der Zulassung zur Klassenstufe 12 zuerkannt.

 

Klassenstufen 5 bis 9

Da auf absehbare Zeit noch kein Präsenzunterricht stattfindet, können derzeit keine Leistungsnachweise erbracht werden. Es gelten jedoch prinzipiell die im ersten Abschnitt unter “Klassenstufe 10” beschriebenen Vorgaben. Die Kolleginnen und Kollegen werden die Jahresnote unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und mit viel pädagogischem Geschick festsetzen.

Die Versetzungsentscheidungen werden dann auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt eine „Versetzung in besonderen Fällen“ gemäß § 71 ÜSchO. Wir werden dann jedoch auf die Eltern zukommen, um mit ihnen ein individuelles Beratungsgespräch über die weitere Schullaufbahn des Kindes zu führen. Ggfs. kann eine Wiederholung der Klassenstufe oder ein Schulartwechsel die sinnvollere Alternative sein.