Alarmstufe Rot

Seit heute gilt für den Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier die Alarmstufe Rot des Corona Warn- und Aktionsplans RLP (siehe hier). Am Nachmittag wurden wir von unserem Schulträger informiert, dass “für den Bereich der weiterführenden Schulen für die gesamte Schulzeit, einschließlich des Unterrichts”, eine allgemeine Maskenpflicht festgelegt wurde. Diese Regelung gilt ab Montag, dem 26. Oktober 2020, und zunächst für den Zeitraum von 14 Tagen (bis 08.11.2020).

Unseren schulinternen Hygieneplan (siehe hier) haben wir entsprechend angepasst. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass ab sofort ein Betreten des Schulgeländes ohne geeigneten Mund-Nasen-Schutz nicht mehr erlaubt ist!

Es ist uns ein Anliegen, unsere Schule so lange wie möglich offen zu halten, damit wir unsere zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten professionell und zielgerichtet auf ihre bald anstehenden Prüfungen vorbereiten können und damit alle Schülerinnen und Schüler die Chance haben, in einer gedeihlichen Atmosphäre lernen und sich weiterentwickeln zu können. Unsere Lehrerinnen und Lehrer möchten sehr gerne persönlichen Kontakt halten und in unserer Schule unterrichten, nicht vor einem Bildschirm. Und nicht zuletzt wollen wir doch alle gesund bleiben!

Dies alles kann uns aber nur gelingen, wenn wir gemeinsam die von uns und für uns aufgestellten Regeln einhalten und dabei einer für den anderen einsteht. Im Interesse der gesamten Schulgemeinschaft können wir es fortan nicht mehr dulden, dass in Freistunden oder auf dem Schulhof keine Maske getragen wird. Beim Essen auf dem Schulhof müssen ausreichende Abstände eingehalten werden. Wir fordern das Verständnis und die Rücksichtnahme jedes einzelnen ein und werden Verstöße ggfs. durch einen Tadel ahnden.

Wir empfehlen zudem unbedingt die Nutzung der Corona-Warn-App, da damit die Kontaktverfolgung erleichtert wird. Die Eltern und Sorgeberechtigten möchten wir bitten, uns jede vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne und jeden durchgeführten Test unverzüglich zu melden, da wir die Zahlen an die Schulbehörde weiterleiten müssen.

Einzelne Schülerinnen und Schüler, die sich in Quarantäne befinden, informieren sich bitte bei ihren Mitschülerinnen und Mitschülern über die Unterrichtsinhalte und die Hausaufgaben, so wie dies im Krankheitsfall üblich ist. Wird für eine ganze Klasse Quarantäne angeordnet, findet Fernunterricht statt. Muss eine Lehrkraft die Quarantäne einhalten, so versorgt sie ihre Klassen und Kurse mit Arbeitsaufträgen, die in Vertretungs- und Freistunden erledigt werden können.

Wir wollen nun als Schulgemeinschaft zusammenstehen und daran arbeiten, dass wir die Zeit der Einschränkungen durchstehen und gesund durch Herbst und Winter kommen.

Andreas Schreiner