Hinweis zu Beurlaubungen im Rahmen des Ganztagsangebots

Sofern Ihr Kind am Ganztagsangebot unserer Schule teilnimmt, ist auch der Nachmittagsunterricht verpflichtend. Eine Beurlaubung kann bei der Klassenleitung nur aus wichtigem Grund beantragt werden (siehe Schulordnung §38).

Ein solcher Antrag muss bei einem wichtigen, unaufschiebbaren Arzttermin oder einem sonstigen wichtigen Ereignis so früh wie möglich, spätestens jedoch zwei Tage vor dem Termin, schriftlich bei der Klassenleitung eingehen.

Das Sekretariat kann und darf eine Beurlaubung nicht genehmigen.