Corona-Infektionsfälle (Update) und allgemeine Hinweise

Das Gesundheitsamt Trier-Saarburg hat uns am frühen Nachmittag erfreulicherweise darüber informiert, dass die meisten Schülerinnen und Schüler der Klassen und Kurse, in denen bisher Infektionsfälle aufgetreten sind, nur als Kontaktpersonen 2. Grades eingestuft wurden. Die Verpflichtung zur häuslichen Isolation wird damit aufgehoben, und fast alle dürfen (oder müssen ;-)) ab dem morgigen Freitag wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

Ausgenommen davon sind einige wenige Schülerinnen und Schüler der MSS 11, die tatsächlich als Kontaktpersonen 1. Grades gelten. Diese werden von uns im Auftrag der zuständigen Behörde gesondert informiert. Sie verbleiben in Quarantäne und sollen sich am Freitag einem Corona-Test unterziehen.

Von Seiten des Gesundheitsamtes wurde darauf hingewiesen, dass bei Einhaltung aller Hygieneregeln, insbesondere bei regelmäßigem Lüften (siehe unten), konsequentem Tragen der Maske und ausreichendem Abstand, wenn die Maske – wie beim Essen und Trinken – nicht getragen wird, im Allgemeinen keine unmittelbare Infektionsgefahr besteht. Man wird dann regelmäßig nur als Kontaktperson 2. Grades eingestuft.

In einem solchen Fall darf die Schule weiterhin besucht werden, solange man symptomfrei ist. Sollten jedoch die typischen Corona-Symptome auftreten, muss unverzüglich das Gesundheitsamt informiert, ein Arzt aufgesucht und ein Test durchgeführt werden unter Hinweis darauf, dass man Kontaktperson 2. Grades ist.

Des Weiteren gelten die folgenden Hinweise:

  • Sollte bei einem Familienmitglied, insbesondere den Eltern oder einem Geschwisterkind, eine Corona-Infektion offiziell festgestellt worden sein, bitten wir darum, die Kinder bis zur weiteren Klärung durch das Gesundheitsamt, nicht in die Schule zu schicken, sondern in häuslicher Isolation zu belassen.
  • Eine Abmeldung vom Präsenzunterricht als reine Vorsichtsmaßnahme ist nicht erlaubt. Es besteht, darauf wird auch von der Schulbehörde explizit hingewiesen, weiterhin Schulpflicht. Das Fernbleiben oder Fernhalten der Kinder vom Unterricht ohne ausreichende medizinische Begründung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die wir ggfs. dem Ordnungsamt melden müssen.

Um Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte für das regelmäßige Lüften zu sensibilisieren, wurden vom Schulträger 32 CO2-Messgeräte zur Verfügung gestellt. Diese werden in der nächsten Woche in den Klassenräumen aufgestellt. Bei Überschreiten eines bestimmten Grenzwertes für den CO2-Gehalt, der als ungefährer Anhaltspunkt für die Qualität der Raumluft und gelten kann, sollte unbedingt gelüftet werden. Auf diese Weise kann abgeschätzt werden, nach welcher Zeit bzw. wie oft ein bestimmter Raum gelüftet werden muss.

Hoffen wir, dass unser Schulleben in diesen Zeiten trotz aller Widrigkeiten möglichst normal verlaufen kann. Dies kann und wird uns bestimmt gelingen, wenn wir alle konsequent die Hygieneregeln beachten.