Neue Regelung zum Unterrichtsende vor den Ferien

Es ist eine veränderte Übergreifende Schulordnung in Kraft getreten.

Nach §34 kann der Unterricht nur noch am letzten Schultag vor den Sommerferien und am Tag der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse nach der vierten Stunde beendet werden. An allen anderen Tagen unmittelbar vor den Ferien muss der komplette Unterricht laut Plan gehalten werden.

Diese Regelung gilt auch für Ganztagsschulen und die MSS.