Letzte Schulwochen …

Ein außergewöhnliches Schuljahr neigt sich langsam dem Ende zu. Wir hoffen, unsere Schülerinnen und Schüler werden die verbleibende Präsenzzeit in der Schule diesmal besonders genießen, obwohl das übliche Programm mit Wandertag und Sportfest in der letzten Woche leider entfallen muss.

Die Organisation des Unterrichts, der Zeugnisausgabe und der Schulbuchrücknahme stellt uns in den vor uns liegenden Wochen dennoch vor große Herausforderungen.

 

Die Zeugnisausgabe für die Klassenstufe 6 findet am Freitag, dem 19. Juni 2020, nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Die Klassenleitungen oder ihre Vertretungen werden die Zeugnisse dann an die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern übergeben und ihnen die Gelegenheit für ein kurzes persönliches Gespräch bieten. Alternativ können die Zeugnisse auch in der Folgewoche im Sekretariat abgeholt werden.

Um am letzten Schultag eine zu hohe Anzahl an Personen im Schulgebäude zu vermeiden, werden alle anderen Zeugnisse bereits im Laufe der letzten Schulwoche (KW 27) ausgegeben, und zwar jeweils in der 6. Stunde (bzw. am Freitag in der 4. Stunde) nach folgendem Plan:

WochentagKlassenstufeGruppe
Mo5A
Mo8A
Di9A
Mi5B
Mi7A
Do8B
Do10A
Fr7B
Fr9B
Fr10B

Die Zeugnisausgabewoche wird also eine gemischte A/B-Woche sein, wobei an den angegebenen Tagen jeweils die Schülerinnen und Schüler der oben genannten Gruppen anwesend sein werden und nach derzeitigem Stundenplan unterrichtet werden.

Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe erhalten ihre Zeugnisse am letzten Schultag durch die Stammkursleitungen, die MSS 12 in der ersten Stunde – danach findet eine Information und Beratung durch Frau Hoppe statt -, die MSS 11 wie üblich in der vierten Stunde. Eine Aufteilung in A- und B-Gruppe findet nicht statt.

Alle Zeugnisse, die nicht im Präsenzunterricht ausgeteilt werden, können in der ersten Ferienwoche vormittags zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr im Sekretariat abgeholt werden. Eine postalische Zusendung erfolgt nicht.

 

Die Schulbuchrücknahme erfolgt am Montag, dem 29. Juni 2020, wie in den Vorjahren durch einen externen Dienstleister, und zwar für alle Klassen und Teilgruppen. Kinder und Jugendliche, die an diesem Tag am Präsenzunterricht teilnehmen, können ihre zurückzugebenden Bücher wie gewohnt mit zur Schule bringen, alle anderen müssen zur unten angegebenen Zeit vor Ort erscheinen und nach der Rückgabe die Schule wieder umgehend verlassen. Der Zeitplan für die Rücknahme wird unter dem folgenden Link veröffentlicht.

Zeitplan für die Schulbuchrücknahme

Um Wartezeiten zu minimieren, wird der Dienstleister voraussichtlich mit drei Arbeitskräften parallel arbeiten. Für die Rücknahme ist deshalb der große Raum 523 vorgesehen. Der Zugang erfolgt über den Schulhof, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Da dieser Raum über zwei Türen verfügt, werden wir eine „Einbahnstraßenregelung“ einrichten können. Die entsprechenden Hinweise vor Ort sind zu beachten.

Für berufstätige Eltern, die am Montag mit ihren Kindern bzw. den Büchern nicht vorbeikommen können, bieten wir die Möglichkeit zur Rücknahme bereits am Freitag, dem 26. Juni 2020, am Nachmittag zwischen 14:00 Uhr und 16:30 Uhr an. Diese wird dann durch unsere Sekretariatskräfte und hilfsbereite Jugendliche der MSS 12 erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig, wir bitten Sie jedoch, die Abstandsregeln einzuhalten und sich ggfs. in der Reihe anzustellen. Der Zugang erfolgt über das Hauptportal.

Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 sowie 10 bis 12 erhalten die erforderlichen Rücknahmescheine rechtzeitig im Präsenzunterricht, für die Klassenstufen 7 bis 9 werden wir diese per E-Mail versenden.

Es ist auch geplant, wie gewohnt einen Schulbuchbasar anzubieten. Die Organisation erfolgt traditionell durch die Schülerinnen und Schüler der MSS 12. Genauere Informationen zu den Modalitäten liegen derzeit noch nicht vor.

 

Wir bitten um Verständnis für den Umfang und die Komplexität der oben beschriebenen Regelungen, die aber unter den gegebenen Umständen unbedingt notwendig sind. Gleichwohl wünschen wir an dieser Stelle allen am Schulleben Beteiligten ein gutes Durchhaltevermögen für die letzten, anstrengenden Wochen dieses Schuljahres.

 

Noten, Zeugnisse und Versetzung

In der Endphase des Schuljahres, in der wir uns nun befinden, gewinnen natürlich Noten und Zeugnisse für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft eine besondere Bedeutung. Wir informieren hier über die derzeit (Stand: 01.05.2020) gültigen Vorgaben des Bildungsministeriums (BM), weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass einige Aspekte noch nicht abschließend geklärt sind.

Wir werden uns bemühen, bei der Notengebung die besonderen Bedingungen in diesem Schuljahr zu berücksichtigen und den Schülerinnen und Schülern dadurch keine Nachteile entstehen zu lassen. Wir bitten aber mehr denn je darum, bei Lernschwierigkeiten und Problemen das Gespräch mit den Fachlehrkräften und der Klassen- oder Stufenleitung zu suchen, ggfs. auch ein Beratungsgespräch ihm Rahmen der Berufs- und Studienorientierung zu vereinbaren, um gemeinsam den für die Kinder und Jugendlichen besten Weg in ihrer Schullaufbahn zu finden.

 

MSS 11 und MSS 12

Grundsätzlich gilt, dass alle Halbjahresnoten in der MSS auf der Grundlage der im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen zu bilden sind. Eine Doppelzählung etwa der Noten des ersten Halbjahres ist nicht zulässig. Deshalb können die im Fernunterricht erarbeiteten Inhalte die Grundlage für zukünftige Leistungsnachweise bilden, beispielsweise HÜs.

Der Kursarbeitsplan wurde bereits angepasst und veröffentlicht. Da möglichst alle Kursarbeiten noch bis zum Ende des Schuljahres geschrieben werden sollen, ist damit natürlich eine hohe Arbeitsbelastung verbunden. Das BM hat aber ausnahmsweise zugelassen, dass in den Leistungskursen nur eine Kursarbeit geschrieben wird. Wir werden von dieser Regelung an unserer Schule Gebrauch machen, so dass die zweite Kursarbeit in allen Leistungskursen entfällt. Zusätzlich müssen jeweils mindestens zwei andere Leistungsnachweise erbracht werden. Die Gewichtung in der Gesamtnote beträgt dann wie üblich 1:1.

Alle Grundkursarbeiten werden nach Plan geschrieben. Damit auch im Grundkurs Sport eine Note erteilt werden kann, die für die Abitur-Qualifikation unbedingt erforderlich ist, muss laut Vorgaben des BM ab sofort ein theoretischer Sport-Unterricht erteilt werden. Praktischer Sport-Unterricht ist aufgrund der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften derzeit nicht möglich.

Update 2020-05-08: Nach Auskunft des BM erfolgt die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 am Ende der MSS 11 nach den üblichen Versetzungsregeln, d. h., bereits eine mangelhafte Note im Leistungsfachbereich, die nicht ausgeglichen werden kann, führt zur Nicht-Zulassung. Im Übrigen verweisen wir auf die detaillierten Angaben in der  Informationsbroschüre zur MSS.

 

Klassenstufe 10

Die Zeugnisnoten für das Jahreszeugnis werden gemäß § 61 Abs. 6 ÜSchO aufgrund der Leistungen im ersten Schulhalbjahr und der (wenigen bis keinen) Leistungen im zweiten Schulhalbjahr festgelegt, wobei allerdings das zweite Schulhalbjahr abweichend von dieser Bestimmung nicht stärker berücksichtigt wird. Im Extremfall sind die Noten des Halbjahreszeugnisses die Noten des Jahreszeugnisses. Falls ein Fach nur epochal im zweiten Halbjahr unterrichtet wurde und die Leistungsnachweise nicht ausreichen, um eine Zeugnisnote zu bilden, wird dieses Fach nicht bewertet.

Die nach der Verwaltungsvorschrift vorgegebene Anzahl von Klassenarbeiten muss ausnahmsweise nicht erbracht werden. Wir machen von dieser Regelung an unserer Schule Gebrauch, so dass im zweiten Schulhalbjahr in den Hauptfächern nur eine Klassenarbeit geschrieben wird.

Der qualifizierte Sekundarabschluss I wird auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis nach den Regelungen in den §§ 74 und 75 ÜSchO erteilt. Ist ein Abschluss nach den Leistungen des ersten Schulhalbjahres und den wenigen im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen gefährdet, werden die Klassenleitungen auf die Eltern zukommen und ein Beratungsgespräch führen. Ggfs. bieten wir den betroffenen Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 ÜSchO die Möglichkeit weiterer Leistungsnachweise an, um die Zeugnisnoten zu verbessern und den Schulabschluss zu erreichen.

Update 2020-05-11: Bei Nicht-Erfüllung der Versetzungskriterien kann eine „Versetzung in besonderen Fällen“ gemäß § 71 ÜSchO erfolgen. Allerdings wird dadurch nicht automatisch der qualifizierte Sekundarabschluss I erreicht. Dieser wird in diesem Fall erst nach erfolgreichem Durchlaufen der Klassenstufe 11 mit der Zulassung zur Klassenstufe 12 zuerkannt.

 

Klassenstufen 5 bis 9

Da auf absehbare Zeit noch kein Präsenzunterricht stattfindet, können derzeit keine Leistungsnachweise erbracht werden. Es gelten jedoch prinzipiell die im ersten Abschnitt unter „Klassenstufe 10“ beschriebenen Vorgaben. Die Kolleginnen und Kollegen werden die Jahresnote unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und mit viel pädagogischem Geschick festsetzen.

Die Versetzungsentscheidungen werden dann auf der Grundlage der Noten im Jahreszeugnis getroffen. Werden die Versetzungsbedingungen in diesem Schuljahr nicht erfüllt, erfolgt eine „Versetzung in besonderen Fällen“ gemäß § 71 ÜSchO. Wir werden dann jedoch auf die Eltern zukommen, um mit ihnen ein individuelles Beratungsgespräch über die weitere Schullaufbahn des Kindes zu führen. Ggfs. kann eine Wiederholung der Klassenstufe oder ein Schulartwechsel die sinnvollere Alternative sein.